Die ursprünglich vereinbarte Erhöhung der Gehälter um 2,47% mit 1.1.2024 konnte folgend nachverhandelt und verbessert werden:
- Erhöhung aller Mindestgehälter um 9,17% jedoch aber mindestens um € 165,–.
- Der Mindestbetrag von € 165,– wirkt in der Hälfte aller Stufen (1a-c, 2 a-b und 3a) und berücksichtigt damit stärker die unteren Gehälter.
- Durch den Mindestbetrag werden die Mindestgehälter im Schnitt um 9,38% erhöht.
- Geltungstermin: 1. Jänner 2024
dein Betriebsratsteam