Das Land Steiermark unterstützt Menschen, die sich die Kaution für eine neue Wohnung nicht leisten können. Siehe Presseaussendung von Volkshilfe und Caritas.
Der Wohnungskautionsfonds des Landes richtet sich an ÖsterreicherInnen und Menschen mit Niederlassungsbewilligung in Österreich. Gemeinden oder Gemeinnützige strecken Wohnungssuchenden die Kaution in der Höhe von maximal 1000,- Euro vor. Die Begünstigten müssen dann die Summe innerhalb von drei Jahren in kleinen, leistbaren Monatsraten zinsenfrei zurückzahlen. Mit diesen Rückflüssen wird wiederum der Topf für den Kautionsfonds gespeist. Das Land Steiermark hat die Einkommensgrenzen nun für Ein-Personen-Haushalte mit 1.371,- Euro festgelegt. für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 2.056,50 Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 411,30 Euro angerechnet.
Anträge und Information Volkshilfe
Hotline Volkshilfe 0316 8960 31000
(Mo-Do 09:00 bis 15:00 Uhr, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr)
Ausgabe der Anträge:
Volkshilfe Verbandssekretariat, Waagner-Biro-Straße 63 c, 8020 Graz sowie in jedem Volkshilfe Sozialzentrum in ihrer Region
Elektronisch über kautionsfonds@stmk.volkshilfe.at?subject=Kautionsfonds
Download unter https://stmk.volkshilfe.at/kautionsfonds