Als wesentlicher Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in besonders schwierigen familiären Situationen besteht seit 1. Juli 2002 ein Anspruch auf Familienhospizkarenz.
Die Familienhospizkarenz kann im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung naher Angehöriger oder der Schwersterkrankung von Kindern in Anspruch genommen werden.
Ab 1. Jänner 2014 besteht in weniger schweren Fällen überdies die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit zur Betreuung naher Angehöriger.
Umfassende Infos: Pflege | Arbeiterkammer Steiermark
und
Pflegeunterstützungen (sozialministeriumservice.at)